Freudenberg Law

Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Frankfurt am Main

Höchste Qualität – Persönliche Beratung – Internationale Erfahrung

Freudenberg Law

Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Frankfurt am Main

Höchste Qualität – Persönliche Beratung – Internationale Erfahrung

Business

490,00 €

zzgl. MwSt

1x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

Ideal für 1-10 Mitarbeiter

Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Professional

790,00 €

zzgl. MwSt

2x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

Ideal für 10-30 Mitarbeiter

Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen
Offboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Offboarding-Bausteine

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Professional Pro

1.490,00 €

zzgl. MwSt

4x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

Ideal ab 30 Mitarbeitern

Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Onboarding-Bausteine
Offboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Offboarding-Bausteine

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Externe Rechtsabteilung 360°

Auf Anfrage

Umfang nach individueller Vereinbarung

Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Onboarding-Bausteine
Offboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Offboarding-Bausteine

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Business

490,00 €

zzgl. MwSt

1x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

1. Onboarding – Rechtssicher und Effizient
Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen
2. Branding Arbeitsrecht – Rechtssicher und wertschätzend binden
3. Offboarding – Rechtssicher und Wertschätzend

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Professional

790,00 €

zzgl. MwSt

2x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

1. Onboarding – Rechtssicher und Effizient
2. Branding Arbeitsrecht – Rechtssicher und wertschätzend binden
3. Offboarding – Rechtssicher und Wertschätzend
Offboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Offboarding-Bausteine

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Professional Pro

1.490,00 €

zzgl. MwSt

4x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

1. Onboarding – Rechtssicher und Effizient
Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen
2. Branding Arbeitsrecht – Rechtssicher und wertschätzend binden
3. Offboarding – Rechtssicher und Wertschätzend
Spezielle Offboarding-Bausteine

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Externe Rechtsabteilung 360°

Auf Anfrage

Umfang nach individueller Vereinbarung

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Business

490,00 €

zzgl. MwSt

Ideal für 1-10 Mitarbeiter

Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Professional

790,00 €

zzgl. MwSt

2x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

Ideal für 10-30 Mitarbeiter

Offboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Offboarding-Bausteine

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Professional Pro

1.490,00 €

zzgl. MwSt

4x monatlich jour fixe + 1x online-Schulung à 90 Minuten pro Quartal

Ideal ab 30 Mitarbeitern

Vor Arbeitsbeginn
Onboarding-Prozess im Unternehmen
Spezielle Onboarding-Bausteine
Spezielle Offboarding-Bausteine

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Externe Rechtsabteilung 360°

Auf Anfrage

Umfang nach individueller Vereinbarung

ACHTUNG: Dieses Angebot umfasst die kontinuierliche Beratung. Eine Vertretung nach außen kann im Einzelfall immer kostenpflichtig ergänzend hinzukommen. Bspw.: Kündigungsschutzklageverfahren werden gesondert abgerechnet nach RVG oder nach gesonderter Gebührenvereinbarung.

Rechtliche Beratung für Gründer und Start-Ups

Ich berate Gründer, Start-ups und Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen sowie im FinTech-Bereich bei:
  • Gründung
  • Rechtsformwahl
  • Gesellschaftsverträgen & Gesellschaftervereinbarungen
  • Geschäftsführerverträgen & Geschäftsordnungen
  • Mitarbeiterbeteiligung, virtuelle Geschäftsanteile, Phantom Stocks , ESOP / VSOP
  • Verträgen mit Lieferanten und Kunden
  • Joint Ventures & Kooperationen
  • Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen
  • Equity Bridge, SAFE, Warrant
  • Beteiligungsvertrag, Investor Agreement, Serie A
  • Finanzierungsrunden, z.B. mit Business Angels oder Venture Capital-Investoren
  •  Verkauf des Unternehmens

Unsere Leistungen im Bereich Umwandlungen & Umstrukturierungen

  • Umwandlungen, Umstrukturierungen, Restrukturierungen
  • Verschmelzung, Spaltung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Eingliederung, Formwechsel, Vermögensübertragung
  • Upstream Merger, Downstream Merger, Sidestream / Sidestep Merger
  • Holding-Gründung, Holding-Struktur
  • Einbringung, Anteilstausch
  • Anwachsung, erweiterte Anwachsung
  • Umwandlung / Einbringung Einzelunternehmen (e.K.) in GmbH
  • Umwandlung / Einbringung GbR in GmbH
  • Umwandlung GmbH & Co. KG in GmbH
  • Umwandlung GmbH in GmbH & Co. KG
  • Umwandlung GbR, OHG, KG in GmbH & Co. KG
  • Umwandlung Komplementär in Kommanditisten, Umwandlung Kommanditist in Komplementär
  • Einzelrechtsübertragung, Einzelrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge, Rechtsträgeridentität
  • Anteilsgewährung, Gewährung von Gesellschafterrechten, Kapitalerhöhung, Spaltung zu Null
  • Steuerneutrale Umwandlung / Einbringung, keine Aufdeckung stiller Reserven
  • Buchwerteinbringung, Antrag auf Fortführung von Buchwerten
  • Rückwirkung, Rückbeziehung, Stichtag, Schlussbilanz
  • Sperrfrist, Haltefrist
  • Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft
  • Übertragender Rechtsträger, übernehmender Rechtsträger
  • Umwandlungsgesetz (UmwG), Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Strategische Rechtsberatung für Familienunternehmen

Familienunternehmen und inhabergeführte Unternehmen berate ich vor allem bei Fragen der Unternehmensführung, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und anderen wichtigen Vereinbarungen sowie bei der Nachfolgeplanung. In einer Unternehmerfamilie aufgewachsen, kenne ich als Anwalt wie Nachfolger in sechster Generation beide Perspektiven gut.

Die Nachfolgeplanung sollte zum einen die private Nachfolge durch Testament bzw. Erbvertrag ggf. mit Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, sowie eine betriebliche Notfallplanung durch Testament bzw. Erbvertrag, Erbregeln im Gesellschaftsvertrag, geschäftliche Vollmachten und einen Notfallordner (Notfallkoffer / Notfallmappe / Notfallhandbuch) umfassen.

Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf der Unternehmensnachfolge:

  • Nachfolge innerhalb der Familie, insbesondere durch Schenkung unter Sicherstellung der Altersversorgung des Seniors oder durch Erbfolge, ggf. mit Gestaltung einer Übergangszeit und Neuausrichtung der betrieblichen Abläufe
  • Nachfolge durch Führungskräfte, entweder durch Führungskräfte im Betrieb oder neu hinzugewonnene Führungskräfte
  • Verkauf an einen Investor, insbesondere an einen Wettbewerber oder an ein Family Office oder eine Private Equity-Gesellschaft

Ebenfalls berate ich bei der Gestaltung und Aufsetzung von Familiengesellschaften, Familienpools und Familienholdings.

Ich bin Mitglied im Expertenkreis Nachfolge des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und Mitautor eines Handbuchs für Familienunternehmen.

Mandantenstimmen

Für Freudenberg Law steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Aktuelles

Umwandlung Einzelunternehmen
Unternehmenstestament-Mobile
Aufsichtsrat-Mobile

Unterstützung von Mandanten in folgenden Bereichen des Gesellschaftsrechts:

  • Rechtsformen: Einzelunternehmen (e.K.), GbR, OHG, KG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG und AG
  • Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG & Einheitsgesellschaft (Einheits-GmbH & Co. KG)
  • Familiengesellschaft, Immobiliengesellschaft & vermögensverwaltende Gesellschaft
  • gemeinnützige Vereine und GmbH’s (e.V. / gGmbH / NGO)
  • Gründung & Start-up
  • Gesellschaftsverträgen & Satzungen
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Beteiligungsvereinbarungen & Beteiligungsverträgen
  • Bestellung & Abberufung von Geschäftsführern
  • Anstellungsverträgen & Geschäftsordnungen für Geschäftsführer
  • Managementbeteiligungen
  • Unternehmensführung & Corporate Governance
  • Haftung & Haftungsbeschränkung
  • Gesellschafterbeschlüssen & Gesellschafterversammlungen
  • Aufsichtsräte & Beiräte
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen & Geschäftsanteilen
  • Kapitalmaßnahmen, Kapitalerhöhungen & freiwillige Zuzahlungen in die Kapitalrücklage
  • Nachrangdarlehen, Gesellschafterdarlehen & Rangrücktritt
  • Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren
  • Stille Beteiligung (stille Gesellschaft), Unterbeteiligung & Nießbrauch
  • Poolvereinbarung, Stimmbindungsvereinbarung & Schutzgemeinschaftsvertrag
  • Kündigung & Einziehung
  • Umfirmierungen, Umstrukturierungen & Restrukturierungen
  • Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
  • Tochtergesellschaften & Unternehmensgruppen
  • Holding-Struktur, Holdinggesellschaft, Holding-GmbH
  • Unternehmensverträge (Beherrschungsverträge, Gewinnabführungsverträge)
  • Auflösung, Liquidation & Betriebsaufgabe

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Über uns

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FAQs

Das gesamte Verfahren dauert in der Regel zwischen 1,5 und 2 Jahren.
Ja, Sie können die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen
Wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind, können Sie sie in das Verfahren einbeziehen, wenn beide Sorgeberechtigten dem Einbürgerungsverfahren zustimmen. Deshalb muss jeder sorgeberechtigte Elternteil das Antragsformular unterschreiben. Wenn Ihre Kinder bereits volljährig sind (18 Jahre), können sie ebenfalls an dem Verfahren teilnehmen, müssen aber unabhängig von Ihnen einen eigenen vollständigen Antrag stellen.
Sie können das Verfahren gemeinsam und gleichzeitig durchlaufen. Wenn Ihr Vorfahre nicht mehr lebt oder nicht an der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert ist, können Sie den Antrag auch ohne sie/ihn stellen. Es müssen jedoch alle Nachweise für Ihren Vorfahren vorgelegt werden, da geprüft wird, ob er auch das Recht gehabt hätte, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Ihr Ehepartner kann nicht ebenso als deutscher Staatsbürger eingebürgert werden, solange Sie beide im Ausland leben. Wenn Sie sich jedoch entschließen, nach Deutschland zu ziehen, hat Ihr Ehepartner Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung. Nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland besteht die Möglichkeit der Einbürgerung für Ihren Ehepartner.
Im Prinzip nein. Es gibt kleinere Ausnahmen, je nachdem, von welchem Vorfahren Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft beanspruchen. Ich erläutere Ihnen dies gern in unserem ersten Gesprächstermin.
Ja, ich kann Sie bei der Suche nach persönlichen Dokumenten Ihrer Vorfahren unterstützen, z. B. nach Geburts- und Heiratsurkunden sowie Nachweisen von früheren Wohnsitzen in Deutschland. Sie sind in der Regel noch in den Akten der zuständigen Behörden vorhanden, sofern sie nicht während des Krieges vernichtet wurden.
Nein, Sie müssen während dieses Verfahrens zu keinem Zeitpunkt nach Deutschland kommen. Sie können mit mir per Telefon oder E‑Mail kommunizieren; wir müssen uns nicht persönlich treffen. Auch die Einbürgerungsbehörde verlangt keine Besuche für den Antrag.
Nach positivem Abschluss des Antragsverfahrens erhalten Sie eine deutsche Staatsangehörigkeitsbescheinigung/Einbürgerungsurkunde, die besagt, dass Sie nun als deutscher Staatsangehöriger gelten. Mit dieser Bescheinigung müssen Sie die deutsche Botschaft in Ihrer Heimatstadt aufsuchen und einen deutschen Reisepass beantragen.

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Mo – Fr: 09:00 – 17:00 Uhr

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